Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Altersvorsorge, die besonders für Familien mit Kindern attraktiv ist. Sie lohnt sich auch für Arbeitnehmer und Beamte, die neben den lukrativen Zuschüssen zusätzlich von Steuerersparnissen profitieren möchten. Das macht die Riester-Rente sinnvoll für viele Sparer.
Die Riester-Förderung besteht aus zwei Teilen: Zum einen gibt es direkte Zulagen vom Staat, zum anderen können Riester-Sparer ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens, maximal 2.100 Euro inklusive der Zulagen, einzahlen.
Die Riester-Zulagen betragen aktuell:
Grundzulage: 175 Euro pro Person
Zulage für bis 2007 geborene Kinder*: 185 Euro
Zulage für ab 2008 geborene Kinder*: 300 Euro
Alle Riester-Sparer, die unter 25 Jahre alt sind, zum unmittelbar zulagenberechtigten Personenkreis zählen und die vollen 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens sparen, erhalten einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro im ersten Beitragsjahr.
* Wenn diese kindergeldberechtigt sind.